Verkaufsbedingungen

Zustimmung zu unseren rechtlichen Bestimmungen

Wir sind B Futurist B.V. („Unternehmen“, „wir“, „uns“, „unser“).

Wir betreiben diese Website sowie alle anderen damit verbundenen Produkte und Dienste, die auf diese rechtlichen Bestimmungen (die „rechtlichen Bestimmungen“) verweisen oder mit diesen verlinkt sind (zusammenfassend als „Dienste“ bezeichnet).

Sie können uns per E-Mail unter contact@bfuturist.com erreichen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie durch den Zugriff auf die Dienste alle diese rechtlichen Bestimmungen gelesen und verstanden haben und sich damit einverstanden erklären, an sie gebunden zu sein. WENN SIE NICHT MIT ALLEN DIESEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN SIND, IST ES IHNEN AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT, DIE DIENSTE ZU NUTZEN, UND SIE MÜSSEN DIE NUTZUNG UNVERZÜGLICH EINSTELLEN.

Durch Ihre fortgesetzte Nutzung der Dienste nach dem Datum der Veröffentlichung der überarbeiteten rechtlichen Bestimmungen unterliegen Sie diesen Änderungen und es wird davon ausgegangen, dass Sie davon Kenntnis genommen und diese akzeptiert haben.

Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie dieser rechtlichen Hinweise für Ihre Unterlagen auszudrucken.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der B Futurist Holding B.V. und ihrer Rechtsnachfolger sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen oder deren Rechtsnachfolger (im Folgenden sowohl gemeinsam als auch einzeln als „das Unternehmen“ bezeichnet), im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren durch das Unternehmen an den Adressaten des Angebots oder die andere betroffene Partei (im Folgenden auch als „Kunde“ bezeichnet).

1.2 Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die der Kunde verwendet oder anwendet, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen gelten nur, sofern sie vom Unternehmen schriftlich anerkannt wurden.

Artikel 2 – Angebot

Jedes Angebot des Unternehmens ist unverbindlich und unterliegt dem Vertragsabschluss. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot eine Annahmefrist enthält, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 3 – Vereinbarung

3.1 Eine Vereinbarung, einschließlich etwaiger Änderungen und/oder Ergänzungen, ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Ein Vertrag kommt nach Ermessen der Gesellschaft schriftlich in dem Moment zustande, in dem er vom Vorstand der Gesellschaft und vom Kunden unterzeichnet wird, oder an dem Tag, an dem die Gesellschaft die vom Vorstand unterzeichnete schriftliche Auftragsbestätigung oder die Rechnung der Gesellschaft versendet. Zusagen und Vereinbarungen von Mitarbeitern der Gesellschaft sind für die Gesellschaft nur dann verbindlich, wenn sie vom Vorstand schriftlich bestätigt werden.

3.3 Der Vertrag gibt den Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung vollständig und zutreffend wieder. Die Auftragsbestätigung oder die Rechnung des Unternehmens gilt als zutreffende Wiedergabe der Vereinbarung, sofern der Kunde deren Inhalt nicht unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen ablehnt.

3.4 Geringfügige Abweichungen im Rahmen der üblichen Toleranzen sind bei der Vertragserfüllung zulässig.

3.5 Eine einseitige Kündigung durch den Kunden ist unwirksam, sofern das Unternehmen dieser nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Artikel 4 – Mitteilungen, Informationen, Erklärungen und Muster

Mitteilungen, Informationen, Erklärungen und Muster, die vom Unternehmen in welcher Form auch immer erstellt oder bereitgestellt werden, dienen lediglich der Orientierung und sind für das Unternehmen in keiner Weise bindend, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.

Artikel 5 – Vertraulichkeit

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle geschäftlichen Informationen, die das Unternehmen oder dessen Produkte betreffen, im weitesten Sinne vertraulich zu behandeln und darf diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vorstands des Unternehmens nicht an Dritte weitergeben.

5.2 Im Falle eines Verstoßes hat der Kunde eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € pro Verstoß zu zahlen, die sich um 1.000 € pro Tag oder Teil eines Tages erhöht, an dem der Verstoß fortbesteht, unbeschadet des Rechts des Unternehmens, zusätzlichen Schadensersatz geltend zu machen.

Artikel 6 – Preise

6.1 Alle Preise verstehen sich ohne Steuern, einschließlich der Mehrwertsteuer („BTW“ oder „VAT“), und ohne sonstige Abgaben.

6.2 Es wird Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung stattgefunden hat.

6.3 Die gewichtsabhängige Preisberechnung erfolgt auf der Grundlage einer kalibrierten Wägung, die das Unternehmen vor der Lieferung durchführt.

6.4 Das Unternehmen ist berechtigt, die Preise aufgrund gestiegener Kosten, einschließlich Kosten für Rohstoffe, Löhne, Fracht, Versicherungen, Wechselkurse oder Zölle, zu erhöhen. Verbraucher können den Vertrag kündigen, wenn eine solche Erhöhung innerhalb von drei Monaten erfolgt.

6.5 Preise, die auf Subventionen oder Rückerstattungen basieren, können angepasst werden, wenn diese Leistungen nicht gewährt werden.

Artikel 7 – Lieferung, Lieferfrist, Liefertermin

7.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gemäß den ICC-Incoterms auf der Basis „ab Werk“ (EXW).

7.2 Die Lieferfrist beginnt spätestens mit Erfüllung aller vertraglichen Voraussetzungen.

7.3 Die Lieferfristen richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Umständen und können in angemessenem Umfang verlängert werden.

7.4 Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Ware versandbereit ist und der Kunde darüber informiert wurde oder sobald die Ware das Firmengelände verlässt.

7.5 Teillieferungen sind zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.6 Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verzögerungen von weniger als drei Monaten berechtigen den Kunden nicht zu Ansprüchen.

7.7 Im Falle eines Verzugs kann der Kunde den Vertrag lediglich auflösen. Bereits geleistete Zahlungen werden ohne Zinsen oder Entschädigung zurückerstattet.

Artikel 8 – Beförderung

8.1 Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, unabhängig von den Lieferbedingungen.

8.2 Das Unternehmen haftet nicht für die Verwendung von Beförderungsdokumenten durch den Kunden.

8.3 Der Kunde hat auf Verlangen die erforderlichen Sicherheiten zu leisten.

8.4 Wird die Lieferung verhindert, kann das Unternehmen die Ware auf Risiko und Kosten des Kunden einlagern oder zurücksenden. Die Kosten betragen mindestens 15 Prozent des vereinbarten Preises.

Artikel 9 – Verpackung

9.1 Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.

9.2 Mehrwegverpackungen können separat in Rechnung gestellt werden.

9.3 Die Gutschrift für zurückgesandte Verpackungen erfolgt nach Prüfung.

9.4 Ein Abzug ist erst nach Erhalt der Gutschrift zulässig.

9.5 Bei verspäteten Verpackungsanweisungen können zusätzliche Kosten von bis zu 200 € pro Palette anfallen.

9.6 Das Risiko für Transportschäden trägt der Kunde.

Artikel 10 – Gefahr und Eigentumsübergang

10.1 Die Abholung erfolgt gemäß den vereinbarten Incoterms.

10.2 Bei Lieferung ab Werk (EXW) muss die Ware innerhalb von fünf Werktagen abgeholt werden; danach fallen Lagergebühren in Höhe von 10 € pro Palette und Tag an.

Artikel 11 – Gefahr und Eigentumsvorbehalt

11.1 Gefahrenübergang bei Lieferung.

11.2 Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen bei der Gesellschaft.

11.3 Die Waren müssen versichert und eindeutig als Eigentum des Unternehmens erkennbar sein.

11.4 Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen.

11.5 Bei Rücknahme kann der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst werden.

11.6 Der Weiterverkauf ist im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs gestattet, die Zahlung wird jedoch sofort fällig.

11.7 Der Kunde hat Dritte über den Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

Artikel 12 – Zahlungsbedingungen

12.1 Anzahlungen und Restbeträge sind innerhalb der angegebenen Fristen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag von 0,5 Prozent pro Tag fällig.

12.2 Zahlungen sind in der Rechnungswährung ohne Abzüge zu leisten.

12.3 Das Unternehmen kann bei Auftreten eines Zahlungsrisikos Sicherheiten verlangen.

12.4 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Handelszinsen an.

12.5 Die Inkassokosten betragen 15 Prozent der Hauptsumme.

Artikel 13 – Rücksendungen

Rücksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig und erfolgen auf Risiko und Kosten des Absenders.

Artikel 14 – Haftung

14.1 Sichtbare Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden unter Vorlage von Belegen gemeldet werden.

14.2 Versteckte Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Feststellung und spätestens drei Monate nach der Lieferung gemeldet werden.

14.3 Ansprüche erlöschen unter bestimmten Umständen, darunter bei Weiterverkauf oder unsachgemäßer Verwendung.

14.4 Ansprüche in Bezug auf Waren Dritter beschränken sich auf die Rechte des Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten.

14.5 Ansprüche gegen Hersteller schließen Ansprüche gegen das Unternehmen aus.

14.6 Die Rechtsbehelfe beschränken sich auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

14.7 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Erschöpfung der Markenrechte und stellt das Unternehmen von jeglicher Haftung frei.

Artikel 15 – Haftungsbeschränkung

15.1 Die Haftung beschränkt sich auf die vertraglichen Verpflichtungen.

15.2 Folgeschäden sind ausgeschlossen.

15.3 Die Haftung für Verletzungen von Schutzrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

15.4 Der Kunde stellt das Unternehmen von Ansprüchen Dritter frei.

15.5 Diese Einschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Lieferanten.

Artikel 16 – Höhere Gewalt

16.1 Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.

16.2 Das Unternehmen kann den Vertrag ohne Entschädigung aussetzen oder auflösen.

Artikel 17 – Aussetzung und Auflösung

Das Unternehmen kann den Vertrag im Falle von Zahlungsverzug, Zahlungsunfähigkeit oder Pfändung ohne Schadensersatzpflicht aussetzen oder auflösen.

Artikel 18 – Allgemeines

18.1 Nach der Aussetzung kann die Gesellschaft die Vollstreckung oder die Auflösung vornehmen.

18.2 Zahlungsverpflichtungen werden bei Aussetzung oder Auflösung sofort fällig.

18.3 Die Gefahr für die zurückgesandte Ware trägt bis zu deren Eingang der Kunde.

18.4 Es gelten die Datenschutzverpflichtungen gemäß der DSGVO und der Datenschutzerklärung des Unternehmens.